Wie auf dieser Homepage umfangreich und nachvollziehbar mit allen relevanten Dokumenten belegt, hat es ab 15.06.2020 ausgehend eine Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strasbourg gegen die Bundesrepublik Deutschland (nur die kann man in solchen Fällen international verklagen) gegeben. Diese Beschwerde - und auch eine zweite, inhaltsgleiche, wurden per Einschreiben und daher entsprechend belegbar von Oberhausen aus über DHL nach Strasbourg herausgeschickt. Es ging dabei darum, dass eine sanfte Satire gegen einen Anwalt, dem das Landgericht Duisburg in einem Beschluss bescheinigt hatte, dass er mir - Udo vom Bruch - mit dem Versuch einer nicht gerechtfertigten Kostenrechnung und dem Verlassen mitten im Prozess geschadet habe und sich dafür eben eine Satire eingefangen hatte, Strafanzeige wg. Beleidigung erstattete. 9 Monate nach dem Vorgang! Das alles ist hier auf der Homepage ab Seite 2 belegt. Das Verfahren durchlief die Rechtswege, alle Beteiligte am Amtsgericht Dinslaken, der Staatsanwaltschaft Duisburg und den nachfolgenden Instanzen kannten sich offensichtlich gut, sodass es keine Chance gab, das Urteil zu kippen. Und dass dieses Urteil - wegen der unterdrückten grundgesetzlich garantierten Meinungsfreiheit zu kippen gewesen wäre - zeigen die folgenden Vorfälle, die sonst ja auch nicht hätten passieren müssen:
Nachdem ich also die Rechtswege erschöpft hatte, zeigte ich dem AG Dinslaken an (übrigens NUR dem AG), dass ich vor den Gerichtshof ziehen würde. Das war ein Fehler, denn ab hier beginnt ein richtiger Kriminalfall, bei dem allerdings einige Justizbehörden nicht so richtig gut aussahen - oder konkret: Die Leute, die uns vor Kriminellen schützen sollen, wurden selbst kriminell, indem sie beide Beschwerden - zusammen mit DHL - aus dem Postkreislauf in Stasi-Manier stahlen. Aus Angst, dass der für seine liberale Haltung ja bekannte Gerichts-hof das Urteil kippen würde. Dabei stellten sich diese Justizganoven allerdings so dämlich an, dass sie eine breite Spur hinterließen. Ich hatte nämlich, wie bei der möglichen Sendungsverfolgung ja sinnvoll, an den allermeisten Tagen Screenshots von den angeblichen Zustellungsversuchen gemacht - und Sie finden diese alle hier auf diesen Seiten. Nun ist es ja dumm, wenn man noch nicht mal in der Lage ist, richtig zu betrügen und zu fälschen und sich erwischen lässt! Vergleicht mal die mit gelben Pfeilen gekennzeichneten Screenshots und die Datums-Angaben….
Nach einer gut belegten Verdachtslage hat die Staatsanwaltschaft Duisburg - auf „Bitte“ des AG DIN - zusammen mit DHL die Post aus dem Briefkreislauf herausgefiltert. Nun macht man sowas ja nicht soeben nebenbei, d.h., dass der für die Post-Tochter DHL verantwortliche Vorstandsvorsitzende der Deutschen Post AG (DPAG), sein okay dazu gegeben haben muss. Ein klarer Rechtsbruch, Eingriff in den Postverkehr und das ist noch nicht alles.
Die Aufsichtsbehörde für die DPAG ist die Bundesnetz-Agentur, der Hauptgesellschafter für die Bundesrepublik Deutschland die KfW, Kreditanstalt für Wiederaufbau. In beiden Firmen wurden die Vorstandsvorsitzenden informiert - nicht nur von uns, sondern anonym wohl von DHL-Mitarbeitern, die dieses kriminelle Verhalten nicht mittragen wollen - und uns eine Kopie der Schreiben in den Briefkasten warfen. Ein herzliches Dankeschön dafür!
Die bisher stattgefundene Korrespondenz mit allen Belegen findet Ihr in den nächsten Tagen als Fortsetzung hier, wir haben es noch nicht geschafft, alles einzuscannen.
Außerdem wurden wieder mal unsere PC´s gehackt - und schlussendlich wollten wir bewusst nicht in den Wahlkampf eingreifen, um uns nicht deswegen irgendwelchen Vorwürfen ausgesetzt zu sehen. Daher hat diese Veröffentlichung erst am Wahltag 26.09.21, nach 18 Uhr, stattgefunden!
Warum das? Weil jetzt die Politik ins Spiel kommt!
Denn wir von KONTRA (der Verein ist ja auch eine Interessengemeinschaft zur Durchsetzung von Rechtsansprüchen) sind natürlich auch mit Strafanzeigen gegen die Beteiligten vorgegangen. Nun ist es ja nicht ganz einfach, die beteiligten Kriminellen, z.B. der Staatsanwaltschaft Duisburg, dazu zu bringen, gegen sich selbst zu ermitteln. Daher jetzt dieses Vorgehen über den Generalbundesanwalt.
Also wurde das Justizministerium Düsseldorf eingeschaltet - was heisst einschalten: Das hat sich vorsichtshalber tot gestellt - Ihr findet hier auf den Seiten etliche Dokumente darüber. Bedeutet, dass der Justizminister zu vertreten hat, dass keine Strafverfolgung bisher stattgefunden hat. Nennt man Strafvereitelung im Amt.
Dann haben wir uns an den Ministerpräsidenten gewandt - DEN Ministerpräsidenten und Kanzlerkandidaten, der so herrlich salbungsvoll über Menschenrechte, soziale Verantwortung und mit weiteren Sprechblasen faseln kann. Ergebnis: Auch hier erstmal gar nichts. Dann kam vom Landgericht Duisburg eine Mitteilung, dass der MP katastrophale Erinnerungslücken habe - oder so ähnlich …..
Nun, wir konnten diesen Lücken abhelfen - alle Dokumente auch wieder hier auf den Seiten. Ergebnis: Der MP lief lieber lachend durch das Überflutungsgebiet…
Allerdings, aufgrund meiner hervorragenden Kontakte zu Angela Merkel, die ich ja einmal per Skype bei einen Türkeibesuch interviewt hatte, weis ich, warum er so amüsiert war: Die Parteizentrale hatte ihm gerade mitgeteilt, wer alles in seinem Kompetenzteam sein würde….
Der MP und Kanzlerkandidat hat also seit mindestens einem Jahr Kenntnis von kriminellen Vorgängen, ist daher Mitwisser krimineller Vorgänge, ohne etwas dagegen zu tun. Es werden aber wohl noch weitere Fakten dazukommen, die wir ihm anlasten können.
Aus Datenschutzgründen zeigen wir Ihnen hier nur die 1. Seite des Vorab-Faxes mit den Strafanzeigen - die übrigens auch den Vorwurf der Bildung einer Kriminellen Vereinigung sowie den Verdacht der Netzwerk-Korruption beinhalten. Die dazugehörigen Anlagen sind im Brief an den Generalbundesanwalt beigefügt.