Nach diesem sehr deutlichen Beschluss eines Landgerichtes gegen einen auf der Duisburger Straße in Dinslaken tätigen Anwalt, der als Jurist wissen MUSSTE, das er nichts abrechnen konnte, wofür er keine Leistung erbracht hatte, sah ich mich genötigt, voller Besorgnis und liebevoller Bemühtheit um seine Gesundheit die unten im Strafbefehlt genannten sanften satirischen Anmerkungen in einem kleinen Schreiben zu machen. Das Schreiben spare ich mir hier, weil auch nichts anderes drinstand. 9 Monate hat er dann für diesen versuchten Abrechnungs-betrug vor sich hin gebüsst, bis er sich dann entschloss, doch noch beleidigt zu sein und deswegen bei der Staatsanwaltschaft Duisburg Anzeige zu erstatten.
Nach einigen Diskussionen mit den Miesen Juristen der StA DU schickten die mir dann den unten stehenden Strafbefehl. Das war klar, denn seit ungefähr 10 Jahren habe ich diesen Vorzeige-Staatsanwälten/innen immer wieder für ihr komisches Rechtsverständnis - sprich vielen Rechtsbeugungen - in den Hintern getreten. Und das hält so ein sensibler Anwaltsarsch ja nun gar nicht gut aus. Also wieder einmal eine Gelegenheit, Rache zu üben, Meinungsfreiheit und Satire, selbst eine evtl. überspitzte, die ja laut Bundesverfassungsgericht dann zulässig ist, wenn sie einem Sach-Zusammenhang steht, hin oder her.
Was hier noch dazukommt ist, dass sich alle Beteiligte seit vielen Jahren gut kennen, auch die Typen vom Amtsgericht Dinslaken. Sozusagen erweiterte Nachbarschaft mit 2 x Dinslaken und 1 x Duisburg.
Was mich als Tierfreund in dieser Angelegenheit am meisten bewegte, war die Frage, ob es nun tatsächlich die Katze war, die in der Waschmaschine gelandet ist - oder der Teddy. Ich habe deswegen nächtelang nicht geschlafen, den Anwalt mit dieser Frage angeschrieben - aber glauben Sie, der Kerl hätte mich in seiner unsäglichen Arroganz darüber informiert?
Ich ging natürlich mit allen rechtlichen Mitteln gegen diesen Blödsinn vor, aber die Beteiligten untereinander - auch die nächsthöheren Gerichte (an denen man untereinander auch gut bekannt ist) - wollten mich hängen sehen. Bedeutet die sogenannte Rechtswege-Erschöpfung. Also hängen bedeutet in diesem Fall, dass eine Geldstrafe von 600 € noch keine Vorstrafe dastellt, auch nicht ins polizeiliche Führungszeugnis gelangt. ABER: Wenn man erneut straffällig werden sollte, dann zählt sie doch als Vorstrafe und dann ist man in der Logik dieser Miesen Juristen doch belastet. Sollte man wissen - und deshalb habe ich noch so einiges mehr unternommen, das Ding aus der Welt zu schaffen.
Ab jetzt wird es richtig spannend und deshalb auch die Pressemitteilung - gute Unterhaltung garantiert.
Jede Menge bekannte Akteure sind auch dabei!
Und die Aufklärung darüber, dass der NRW-Justizminister, der NRW-Ministerpräsident und Kanzler-Kandidat und andere einen fetten Justiz-Skandal mit aller Gewalt unterdrücken wollen. Dass plötzlich und überraschend die Post-Tochter DHL im (gut belegten, wie noch nachfolgend zu sehen sein wird) Verdacht steht, an kriminellen Handlungen beteiligt zu sein. Wie darüber deren Aufsichtsbehörde Bundesnetz-Agentur und der Anteilseigner KfW bzw. deren Vorstände mit im Boot sind - ich sage Euch:
Das ist besser als jeder Fernsehkrimi!!!
) - Dokumentation
Nur zur Lese-Einsicht. Andere Verwertung nur
mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung!
Hier: Beschluss des Landgerichtes Duisburg
und der Strafbefehl aufgrund meines satirischen Briefes an den Anwalt
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