Nachdem sich also die normalen Rechtswege erschöpft hatten, gab es nur noch eine Möglichkeit, gegen diesen Blödsinns-Strafbefehl und dem daraus resultierenden Blödsinns-Urteil vorzugehen: Eine Beschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland vor dem EGMR in Strasbourg. Das ist keine ganz einfache Angelegenheit, es gibt einiges zu beachten und der Gerichtshof ist relativ schnell damit zur Hand, Beschwerden schon bei kleinen Formfehlern abzuweisen. Das wiederum dürfte damit zusammenhängen, das er mit Beschwerden aus ganz Europa sehr stark überlastet sein wird. Muss man akzeptieren.


Die Beschwerdeformulare mit allen Anhängen sind umfangreich, so dass ich hier nur die ersten Seiten veröffentliche, aus denen hervorgeht, dass diese Beschwerde tatsächlich erstellt wurde. Da ich auch an die Staatsanwaltschaft in Strasbourg eine Anzeige mit den gleichen Dokumenten wie hier geschickt habe (die wg. der Pandemie da immer noch ruht), sind teilweise Kommentare in (schlechtem) französisch vorhanden. Also nicht wundern.

formulaire de plainte

Le formulaire peut également être téléchargé en français langue blanco pour comparaison, de sorte que nous ne traduisons pas ici les différents points.


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Hier: Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strasbourg, Seite 1 und 2